Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Aktion „Hören bewegt“

1. Geltungsbereich

(1)  Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Aktion „Hören bewegt“ des Veranstalters Hörgeräte Pachmann, Inhaber: Florian Pachmann, Sonnenstraße 11, 94072 Bad Füssing.

(2)  Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die genannte Teilnahmefrist an.

 

2. Teilnahmeberechtigung

(1)  Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in eigenem Namen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2)   Eingeschränkt teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in eigenem Namen, die Ihren Wohnsitz in Österreich und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Beschränkungen sind § 4 Abs.3 zu entnehmen.

(3)  Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Unternehmens Hörgeräte Pachmann.

(4)  Zudem behält sich Hörgeräte Pachmann vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden (Personen)-Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion „Hören bewegt“.

 

3. Teilnahme

(1)  Die Teilnahmeunterlagen, bestehend aus Infomaterial, Nachweiskarte, Anmeldeformular und den Teilnahmebedingungen sind bei Hörgeräte Pachmann, Inhaber: Florian Pachmann, Sonnenstraße 11, 94072 Bad Füssing im Betrieb erhältlich.

(2)  Die Teilnehmenden können ab einem frei wählbaren Datum über einen Zeitraum von 6 Wochen hinweg durch den Nachweis von sportlichen Aktivitäten und Bewegung Rabatte sammeln.

(3)  Als Nachweis gelten

i.        Bilder und Screenshots einer eigenen, frei wählbaren Trackingtechnik. Anerkannte Aktivitäten mittels digitalen Tracking sind: Spazieren, Wandern, Walken, Laufen, Radfahren und Schwimmen. Folgende Tracking-Apps können z.B. genutzt werden: Apple Health, Samsung Health, Google Fit, Fitbit, Garmin, Polar, Suunto, Strava, uvm. Es gelten die Datenschutzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

ii.       Aktivitäten in Fitnessstudios oder Vereinen. Diese müssen auf der bei Hörgeräte Pachmann erhältlichen Nachweiskarte von einem lizenzierten Betreiber dokumentiert und bestätigt werden. Anerkannte Aktivitäten mittels Nachweiskarte: Personal Training, professionell geleitete Gruppenfitness-, Gymnastik- und Bewegungsprogramme aller Art, durch einen bestätigenden Übungsleiter geführter Vereinssport in sämtlichen Aktivsportarten.

 

Sowohl die persönlich gewählten Sportarten als auch deren zugeordnete digitale oder analoge Nachweis-Variante können kombiniert werden. Nachweise sind nicht auf andere Personen übertragbar.

 

(4)  Der individuelle Teilnahmezeitraum für jeden Teilnehmenden beginnt mit dem Datum der 1. nachgewiesenen tagesaktuellen Aktivität des Teilnehmenden und endet nach 42 Tagen.

(5)  Nach Ablauf der 6 Wochen reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bei Hörgeräte Pachmann vor Ort (ausgedruckt oder auf Handy/USB-Stick) oder an hoerenbewegt@akustik-pachmann.de ein.

(6)   Als Frist für die Einreichung der Nachweise gelten 60 Tage (2 Monate), beginnend mit dem Datum der letzten nachgewiesenen Aktivität.

(7)   Die Teilnahme an der Aktion „Hören bewegt“ ist kostenlos und in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Schäden oder Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Sportanbietern und Trackingtechniken fallen die regulären Gebühren des Betreibers an.

(8)  Eine erneute Teilnahme an der Aktion „Hören bewegt“ ist nach einem Jahr möglich.

(9)  Anfängern und Wiedereinsteigern wird empfohlen vor der Aufnahme einer sportlichen Betätigung einen ärztlichen Rat einzuholen um Aufgrund möglicher Vorerkrankungen damit verbundenen Risiken vorzubeugen bzw. diese auszuschließen.

 

4. Aktivitätsstufen und Rabatte

(1)   Die Aktivitätsstufen und Rabatte staffeln sich wie folgt:

·         Aktivitätsstufe 1: 10% Rabatt für 30 Stunden Aktivität innerhalb 6 Wochen ab Datum der 1. nachgewiesenen tagesaktuellen Aktivität

·         Aktivitätsstufe 2: 15% Rabatt für 40 Stunden Aktivität innerhalb 6 Wochen ab Datum der 1. nachgewiesenen tagesaktuellen Aktivität

·         Aktivitätsstufe 3: 20% Rabatt für 50 Stunden Aktivität innerhalb 6 Wochen ab Datum der 1. nachgewiesenen tagesaktuellen Aktivität

 

·         Aktivitätsstufe ‚Zum Vergnügen‘: kleines Geschenk für 20 nachgewiesene Stunden Aktivität innerhalb von 6 Wochen ab Datum der 1. nachgewiesenen tagesaktuellen Aktivität. Nur solange der Vorrat reicht.

(2)   Der erreichte Rabatt für Teilnahmeberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 wird Ihnen bei Hörgeräte Pachmann auf den Eigenanteil von

      einem Hörsystem pro Teilnehmer sowie auf den regulären Verkaufspreis von Gehörschutz und In-Ear-Monitoring gewährt.

(3)  Der erreichte Rabatt für Teilnahmeberechtigte gemäß § 2 Abs. 2 wird Ihnen bei Hörgeräte Pachmann auf den regulären Verkaufspreis von Gehörschutz und In-Ear-Monitoring gewährt. Eine Rabattierung auf den Eigenanteil von Hörsystemen ist für Teilnehmende mit Wohnsitz in Österreich aufgrund der länderübergreifenden Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich.

(4)   Der Rabatt lässt sich nicht mit anderen Rabatten / Gutscheinen kombinieren.

(5)   Der Anspruch auf den Rabatt kann nicht abgetreten werden.

(6)   Erfolgreich Teilnehmende der Aktivitätsstufen 1-3 erhalten zusätzlich ein kleines Geschenk bei Hörgeräte Pachmann vor Ort. Die Ausgabe des Geschenks ist nicht an einen Kauf, eine Beratung oder weitere Dienstleistung gebunden. Nur solange der Vorrat reicht.

(7)   Eine Einlösung der Rabatte für Gehörschutz und In-Ear-Monitoring sowie die Inanspruchnahme des kleinen Geschenks ist innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreicher Absolvierung der jeweiligen Aktivitätsstufe möglich. Eine Einlösung der Rabatte für Hörsysteme ist innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreicher Absolvierung der jeweiligen Aktivitätsstufe möglich und gilt auch, wenn Anpassungen innerhalb dieser 6 Monate begonnen haben, die zu einem Kauf führen.

5. Vorzeitige Beendigung der „Hören bewegt“ - Aktion

(1)   Hörgeräte Pachmann behält sich ausdrücklich vor, die Rabatt-Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

(2)  Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion sind ausgeschlossen.

6. Datenschutz

(1)   Hörgeräte Pachmann verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeine Datenschutzerklärung verwiesen.

(2)   Damit die Durchführung der Aktion „Hören bewegt“ möglich ist, muss Hörgeräte Pachmann personenbezogene Daten der Teilnehmer wie z. B. Namen, Adresse und Kontaktdaten erheben. Personenbezogene Daten, die Hörgeräte Pachmann im Rahmen der Teilnahme übermittelt werden, werden nur zur Durchführung und Abwicklung der Aktion gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

(3)   Auf Wunsch erteilt Hörgeräte Pachmann jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die von ihm gespeichert wurden und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten. Hierzu genügt eine formlose Nachricht per E-Mail an: info@akustik-pachmann.de

7. Sonstiges

(1)   Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(2)   Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

(3)   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

 Stand: März 2022